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   OLG Hamm, 13.07.1973 - 2 Ss OWi 784/73   

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https://dejure.org/1973,1538
OLG Hamm, 13.07.1973 - 2 Ss OWi 784/73 (https://dejure.org/1973,1538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.1973 - 2 Ss OWi 784/73 (https://dejure.org/1973,1538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - 2 Ss OWi 784/73 (https://dejure.org/1973,1538)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfache Bußgeldsachen; Hauptverhandlung; Verspätung des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 71

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2311
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 53 Ss OWi 131/20

    Anspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren auf Verlegung des

    Bei einer - wie im vorliegenden Fall - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfachen Bußgeldsache liegt es nahe, dass die Fürsorgepflicht des Gerichts im Falle anwaltlicher Verhinderung es nicht gebietet, die Hauptverhandlung zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden zu lassen (ausf. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2013, 1 (Z) 53 Ss-O-Wi 231/13 (143/13); ebenso Senatsbeschluss vom 22. März 2016, (1 B) 53 Ss-OWi 115/16 (70/16); vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 25. Juni 2015, III-3 RBs 200/15, zit. n. juris, dort Rn. 13, 14; OLG Hamm NJW 1973, 2311, OLG Hamm VRS 41, 45, OLG Hamm VRS 59, 449; KG NZV 2003, 433; BayObLG StV 1995, 10; BayObLG wistra 2002, 40).
  • BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, als Gesichtspunkte genannt werden, die berücksichtigt und abgewogen werden müssen (Hürxthal, a.a.0.; vgl. auch Gollwitzer, a.a.0.; OLG Hamm, NJW 1973, S. 2311 >2312<).
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